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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Absetzung / Kürzung MLD60 auf MLD45

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Neues Thema
Absetzung / Kürzung MLD60 auf MLD45
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Maren,Reinicke
05.12.2022 19:30
Hallo,
bei uns hagelt es weitere Absetzungen.
wir haben jetzt die ersten Widersprüche rausgeschickt.
Bei der Abrechnung hat die AOK die ersten Kürzungen vorgenommen.
Jetzt meine Frage:
Wann wende ich das Korrekturverfahren und die Verzugszinsen an?
Bevor ich von der AOK etwas zum Widerspruch gehört habe und gleich nach Abzug?
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Hallo, bei uns hagelt es weitere Absetzungen. wir haben jetzt die ersten Widersprüche rausgeschickt. Bei der Abrechnung hat die AOK die ersten Kürzungen vorgenommen. Jetzt meine Frage: Wann wende ich das Korrekturverfahren und die Verzugszinsen an? Bevor ich von der AOK etwas zum Widerspruch gehört habe und gleich nach Abzug?
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Wonderwoman
05.12.2022 20:29
Korrekturverfahren nur, wenn Du irgendwas korrigiert hast und nochmal abrechnest. Das trifft hier aber nicht zu.
Entweder der Widerspruch wird anerkannt... dann muss die AOK auszahlen.
Oder wird nicht anerkannt... dann gibt es sowieso kein Geld von der AOK auch wenn Du noch 5 Mal im Korrekturverfahren einreichst. Da hilft nur die Sozialgerichts-Keule
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Korrekturverfahren nur, wenn Du irgendwas korrigiert hast und nochmal abrechnest. Das trifft hier aber nicht zu. Entweder der Widerspruch wird anerkannt... dann muss die AOK auszahlen. Oder wird nicht anerkannt... dann gibt es sowieso kein Geld von der AOK auch wenn Du noch 5 Mal im Korrekturverfahren einreichst. Da hilft nur die Sozialgerichts-Keule
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Wonderwoman schrieb:

Korrekturverfahren nur, wenn Du irgendwas korrigiert hast und nochmal abrechnest. Das trifft hier aber nicht zu.
Entweder der Widerspruch wird anerkannt... dann muss die AOK auszahlen.
Oder wird nicht anerkannt... dann gibt es sowieso kein Geld von der AOK auch wenn Du noch 5 Mal im Korrekturverfahren einreichst. Da hilft nur die Sozialgerichts-Keule

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Maren,Reinicke schrieb:

Hallo,
bei uns hagelt es weitere Absetzungen.
wir haben jetzt die ersten Widersprüche rausgeschickt.
Bei der Abrechnung hat die AOK die ersten Kürzungen vorgenommen.
Jetzt meine Frage:
Wann wende ich das Korrekturverfahren und die Verzugszinsen an?
Bevor ich von der AOK etwas zum Widerspruch gehört habe und gleich nach Abzug?

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Dolto
05.12.2022 19:36
Eigentlich sollte der Genehmigungsverzicht Praxen und Kassen bürokratisch entlasten. Nun zeigt sich, dass die Kassen doch gerne das letzte Wort über die Versorgung haben wollen. Leider jetzt nach getaner Arbeit. Der Genehmigungsverzicht ein Eigentor?
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Eigentlich sollte der Genehmigungsverzicht Praxen und Kassen bürokratisch entlasten. Nun zeigt sich, dass die Kassen doch gerne das letzte Wort über die Versorgung haben wollen. Leider jetzt nach getaner Arbeit. Der Genehmigungsverzicht ein Eigentor?
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Dolto schrieb:

Eigentlich sollte der Genehmigungsverzicht Praxen und Kassen bürokratisch entlasten. Nun zeigt sich, dass die Kassen doch gerne das letzte Wort über die Versorgung haben wollen. Leider jetzt nach getaner Arbeit. Der Genehmigungsverzicht ein Eigentor?

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Alex Moro
05.12.2022 21:42
die variante von lars ist die stillschweigende, unkomplizierte. jedoch nicht zielführende.
die von wonderwoman zwar die nervige, zeitaufwändigere. in dem fall aber die einzig korrekte.
erst bei der masse an 40€ verzugskosten (+zinsen), würde es sich für die kassen nicht lohnen.

die rechnung ist für die kassen ja recht einfach. eine praxis lässt es mit sich machen und bekommt ~400€ absetzung. davon kann man 9 praxen mit den 40€ zufriedenstellen (zinsen lasse ich hier aus), bevor es unwirtschaftlich wird.
die wahrscheinlichkeit dafür ist durchaus gegeben - also lohnt es sich
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die variante von lars ist die stillschweigende, unkomplizierte. jedoch nicht zielführende. die von wonderwoman zwar die nervige, zeitaufwändigere. in dem fall aber die einzig korrekte. erst bei der masse an 40€ verzugskosten (+zinsen), würde es sich für die kassen nicht lohnen. die rechnung ist für die kassen ja recht einfach. eine praxis lässt es mit sich machen und bekommt ~400€ absetzung. davon kann man 9 praxen mit den 40€ zufriedenstellen (zinsen lasse ich hier aus), bevor es unwirtschaftlich wird. die wahrscheinlichkeit dafür ist durchaus gegeben - also lohnt es sich
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Alex Moro schrieb:

die variante von lars ist die stillschweigende, unkomplizierte. jedoch nicht zielführende.
die von wonderwoman zwar die nervige, zeitaufwändigere. in dem fall aber die einzig korrekte.
erst bei der masse an 40€ verzugskosten (+zinsen), würde es sich für die kassen nicht lohnen.

die rechnung ist für die kassen ja recht einfach. eine praxis lässt es mit sich machen und bekommt ~400€ absetzung. davon kann man 9 praxen mit den 40€ zufriedenstellen (zinsen lasse ich hier aus), bevor es unwirtschaftlich wird.
die wahrscheinlichkeit dafür ist durchaus gegeben - also lohnt es sich

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Heuberger
10.02.2023 07:40
Guten Morgen,

ist bei der Diagnose C49.9GR Liposarkom re. und LYa MLD (45) oder sogar MLD(60) möglich obwohl nur eine Extremitä betroffen , da "bösartig"?

Lg heuberger
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Guten Morgen, ist bei der Diagnose C49.9GR Liposarkom re. und LYa MLD (45) oder sogar MLD(60) möglich obwohl nur eine Extremitä betroffen , da "bösartig"? Lg heuberger
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Heuberger schrieb:

Guten Morgen,

ist bei der Diagnose C49.9GR Liposarkom re. und LYa MLD (45) oder sogar MLD(60) möglich obwohl nur eine Extremitä betroffen , da "bösartig"?

Lg heuberger

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